02.05.2016
Ko-Förderung ländlicher Raum für Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement nach dem KfW-Programm 432
Mit dieser Richtlinie - Energetische Stadtsanierung - KfW 432, Ko-Förderung ländlicher Raum - fördert das Land Schleswig-Holstein Maßnahmen im Rahmen des KfW-Programms 432 "Energetische Stadtsanierung" mit 20 Prozentpunkten des Eigenanteils für bestimmte kleinere Kommunen als Ergänzung zu dem KfW-Programm 432. Förderfähig sind die Kosten für integrierte Quartierskonzepte sowie Kosten für das Sanierungsmanagement.
Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich.